Zertifizierung
EU-Bio und
Bio-AHVV
Bio-Produkte mit Zertifizierung – das müssen Sie wissen
Ihr Einstieg in die Bio-Welt
Wenn Sie ökologisch wirtschaften oder Bio-Produkte vermarkten möchten, führt kein Weg an ihr vorbei:
Die EU-Bio-Verordnung (EG) Nr. 2018/848 legt seit Januar 2022 einheitlich für ganz Europa fest, wie biologische Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung ablaufen müssen.
Sie schützt die Begriffe „Bio“ und „Öko“, die rechtlich gleichgestellt und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind – und schafft damit Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Für wen gilt das?
Die Verordnung betrifft alle, die Bio-Produkte erzeugen, verarbeiten oder in den Handel bringen – zum Beispiel:
- landwirtschaftliche Betriebe
- Gärtnereien, Pilzerzeugung, Imkerei, Teichwirtschaft
- Wildsammlung und Kräuterverarbeitung
- Verarbeitung (Lebens- und Futtermittel),
- Handel, Lagerung und Import
Unabhängig von Betriebsgröße oder Absatzweg: Wer Bio draufschreibt, muss Bio drin haben. Die Teilnahme am Kontrollverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben.